Die faszinierenden Strukturen der Namib haben uns schon während unserer Flugsafaris mit der Cessna 182 begeistert. Aus der Luft wirken die endlosen Dünen wie ein abstraktes Kunstwerk. Dieses Mal wollen wir sie aus einer ganz anderen Perspektive erleben – mit der Drohne und aus geringer Höhe.
Doch bevor Mavic überhaupt mit nach Namibia darf, beginnt ein weniger spektakuläres, aber notwendiges Abenteuer: der Genehmigungsprozess. Für den Betrieb einer Drohne in Namibia ist eine Remote Piloted Aircraft Systems (RPAS) Letter of Approval der Namibia Civil Aviation Authority (NCAA) erforderlich.
Für die Genehmigung stellen wir bei der NCAA einen Antrag, reichen zahlreiche Unterlagen ein und bezahlen die Gebühr von 300 NAD. Dann heißt es warten. Erst kurz vor unserer Abreise nach Namibia trifft die ersehnte Genehmigung ein. Mavic darf mit auf die Reise.
In den folgenden fünf Wochen entstehen aus der Luft zahlreiche faszinierende Aufnahmen. Die charakteristischen Dünen, ihre Linien, Schatten und Strukturen zeigen die Namib aus einer völlig neuen Perspektive. Für uns steht fest: Der bürokratische Aufwand hat sich gelohnt.
Website der NCAA für RPAS:
https://www.ncaa.com.na
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